Untersuchen, kartieren, belegen – und es aufschreiben

Sie brauchen jemanden, der eine Fläche untersucht, die Abwägung aufschreibt und das Ergebnis später auch vertreten kann? Abgeschlossenes Studium, geprüfte Rechts- und Kostengrundlagen, eine dokumentierte Untersuchung mit eigener Erhebung und eine Schreibleistung, die sich prüfen lässt. Dazu die räumliche Seite: drei thematische Karten aus QGIS, Vermessungskunde mit Tachymeter und GPS, Fernerkundung.

Bachelor Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur, Universität für Bodenkultur Wien, abgeschlossen am 29. September 2026 mit 180 ECTS (davon 12 als angerechnete Wahlfächer an der WU Wien); die Bachelorarbeit ist mit gut (2) bewertet. Der Abschluss liegt vor – wo eine Ausschreibung eine abgeschlossene Ausbildung verlangt, ist diese Bedingung erfüllt.

Thema der Bachelorarbeit ist die Stadthydrologie: Bodenversiegelung, verdeckte Urbanisierung und der Zusammenhang von Klimawandel und Niederschlag. Dasselbe Feld, aus dem auch die Naschmarkt-Untersuchung stammt.

Geprüft und damit belegbar sind unter anderem: Rechtliche Grundlagen der Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur; Ausschreibung, Büroorganisation und Kostenkalkulation; Projekt zu Raumplanung; Landschaftspflege und Naturschutz; Ökologie in der Landschaftsplanung; Stadt- und Geländeklimatologie; Gewässerplanung und Flussbau; Grundlagen der Verkehrs- und der Erholungsplanung. Zwei Lehrveranstaltungen auf Englisch habe ich mit Bestnote abgeschlossen.

Was diese Seite von einer üblichen Bewerbungsseite unterscheidet: Jede Zahl führt zu ihrer Herleitung, und wo Daten fehlen, steht das als Lücke da statt als Schätzung. Die Naschmarkt-Untersuchung weist ihre eigene Gelegenheitsstichprobe ausdrücklich als solche aus.

Der Rahmen

  • Bachelor abgeschlossen am 29. September 2026, 180 ECTS (davon 12 WU)
  • Sofort verfügbar, Wien und Umgebung
  • Rechtsgrundlagen und Kostenkalkulation geprüft
  • Eigene Erhebung mit 26 Interviews, dokumentiert
  • Bericht 34 Seiten, Portfolio 56 Seiten, Bachelorarbeit

Woher ich komme – und wo die Grenze liegt

Ich komme von der Untersuchung, nicht vom Verfahren. Widmungsverfahren, UVP und Behördenkontakt kenne ich nicht aus dem Berufsalltag, Recht und Kostenkalkulation aus geprüften Lehrveranstaltungen. Was ich mitbringe, ist die Arbeit davor: eine Fläche untersuchen, die Befunde belegen und die Abwägung so aufschreiben, dass sie später jemand nachvollziehen kann.

Elf Belege

Wichtig, damit nichts falsch ankommt

QGIS ist belegt, Berufserfahrung damit nicht. Die drei Karten weiter unten sind in QGIS 3.40 entstanden, im Rahmen eines Studienprojekts. Ob in Ihrem Haus ArcGIS oder eine eigene Umgebung läuft: Diese Werkzeuge kenne ich nicht aus dem Berufsalltag.

Ebenso wenig behaupte ich Erfahrung in Geodateninfrastrukturen, Datenbankmodellierung oder Programmierung räumlicher Analysen. Was ich mitbringe, ist die fachliche Seite, die Grundlagen und nachweislich schnelle Einarbeitung.

  • Meine Bachelorarbeit wertet 103 im Volltext geprüfte Arbeiten zu vegetationsbasierten Versickerungssystemen aus, einschließlich der ÖNORM B 2506-1 bis -3. Der Policy Brief macht daraus eine Entscheidungsvorlage: fünf Befunde, ein siebenstufiger Planungsablauf, acht Empfehlungen für den österreichischen Kontext – und vier Punkte unter „Was daraus nicht folgt", gleichrangig und nicht als Fußnote.

    Kernbefund: Einen durchgehenden Primärparameter gibt es nicht. Was die Leistung bestimmt, hängt von der hydraulischen Zielgröße und vom Betrachtungszeitraum ab – deshalb beginnt der Planungsablauf bei Schritt 0 mit der Festlegung dieser Zielgröße. Es kommt nichts hinzu, was nicht in der Arbeit steht; der Brief ist eine Ausgabeform, kein neuer Forschungsbeitrag.

  • Ein fremdes Rechtsgebiet in einem Arbeitstag

    Einarbeitungsbeleg, Stand 1.9.2026

    FFH-Richtlinie, IAS-Verordnung und EU-Wiederherstellungsverordnung – aus EUR-Lex erarbeitet, jede Aussage mit Fundstelle, CELEX-Nummer und Fassungsstand. Dazu drei Befunde zur österreichischen Umsetzung aus dem RIS: Naturschutz ist Landessache, der Vollzug der IAS-Verordnung steht in neun verschiedenen Landesregelungen, und in zwei Ländern ist das eigene Invasive-Arten-Gesetz inzwischen aufgehoben.

    Warum der Stand mitläuft: Die Unionsliste, an der sich bei invasiven Arten alles entscheidet, ist seit 2016 viermal geändert worden – zuletzt mit Wirkung vom 7. August 2025. Eine Fallfrage zeigt am Schluss, wie ein Sachverhalt in vier Prüfschritte zerfällt, und welche vier Sätze ohne diese Prüfungen unzulässig wären. Keine Rechtsberatung, keine Behördenpraxis.

  • Acht Prüffelder – Leistungsbeschreibung, Mengen und Einheiten, technische Anforderungen, Ausführung, Dokumentation, Eignung und Zuschlag, Nachweise, Abnahme – angelegt an das Dammprojekt und an die vier ÖNORMEN, die im Portfolio dazu zitiert sind: B 2241, B 2606-1, L 1111 und L 1120.

    Ausdrücklich Studienwissen. Es gab in diesem Projekt kein Vergabeverfahren, keinen Auftraggeber und keinen Bieter. Zwei der acht Prüffelder bleiben deshalb unbeantwortet, statt eine Antwort zu erfinden, und die Jahresstände der Normen sind als ungeprüft gekennzeichnet. Was das Raster zeigt, ist die Fähigkeit, ein Vorhaben systematisch gegen einen Anforderungsrahmen zu halten – nicht Vergabepraxis.

  • Landschaftsplanerische Untersuchung einer rund 9.000 m² großen Fläche über dem eingewölbten Wienfluss. Datengrundlage: Bestand vor Ort, Infrarotaufnahmen der MA 22 zur Oberflächentemperatur, der Geodatenviewer der Stadt Wien, Literatur und eine eigene Erhebung mit 26 Befragten. Ergebnis sind Planungsempfehlungen samt Zonierungsplan.

    Der Zielkonflikt steht ausdrücklich in der Arbeit: Jeder Quadratmeter Beet ist ein Quadratmeter weniger Markt. Und die Grenzen ebenso – Kosten, Pflegeplan und die tatsächliche Substratmächtigkeit sind nicht erhoben. Aus dem Projekt zu Landschaftsplanung (9 ECTS, Note 1).

    Räumlich schlägt sich das im Zonierungsplan nieder – der Darstellung, an der sich zeigen musste, ob die Empfehlungen überhaupt zusammengehen. Der Plan stammt von mir; was von anderen stammt, ist auf der Projektseite ausgewiesen.

    Ausschnitt aus dem Zonierungsplan Naschmarkt: die Abwägung zwischen Beetfläche und Marktfläche im Plan
  • Aus einer flächendeckenden Nutzungskartierung der Stadtgemeinde Horn entstehen drei Karten: Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und Freiraumstrukturen. Erstellt mit QGIS 3.40, Projekt-CRS EPSG:31256, ausgegeben über Drucklayouts mit Legende, Maßstab und Nordpfeil. Im Endbericht des Projekts sind sie die Abbildungen 22 bis 24.

    Auf der Belegseite steht die Klassifikationsregel als Ausdruck abgedruckt – die Reihenfolge, in der sich mehrere erhobene Nutzungen eines Gebäudes gegenseitig überschreiben. Ebenso das Attributschema der Erhebung und die Objektzahlen jeder Verarbeitungsstufe. Was daran Kursleistung war und was meine Arbeit, ist dort getrennt ausgewiesen.

    Zwei Kapitel desselben Endberichts habe ich weitgehend allein verantwortet und sie stehen auf derselben Seite: der rechtsverbindliche Rahmen vom NÖ ROG 2014 über RegROP und SekROP bis zu ÖEK und Flächenwidmungsplan – mit den in Horn tatsächlich vorkommenden Widmungsarten nach §16 und §20 – sowie die Folgenabschätzung zweier Quartiersentwürfe über 15 Indikatoren, die in einer begründeten Vorzugsvariante endet. Für eine Stelle in der Ortsplanung oder im Bauamt ist das der belegbarere Teil: geltendes Recht gelesen, auf eine konkrete Gemeinde angewandt und zur Entscheidungsgrundlage verdichtet.

    Ausschnitt einer der drei thematischen QGIS-Karten zur Stadtgemeinde Horn, mit Legende
  • Wienerberg: was eine Begehung belegt – und was nicht

    Gruppenarbeit, Quelle im Wortlaut

    Ein Detailkonzept zur Biodiversitätskommunikation, entstanden in einer Vierergruppe. Grundlage war eine selbst durchgeführte Kartierung vor Ort; erhoben wurden dabei Nutzung und Potenzial, nicht Arten. Die Belegseite zitiert die eine Stelle im Dokument, die das sagt, im Wortlaut – und stellt daneben, was daraus folgt und was nicht.

    Dazu ein Aufnahmebogen mit 17 Feldern, jedes mit seiner Begründung. Er enthält keine Datenzeile: Es hat kein Feldtermin stattgefunden, und ein Formular mit erfundenen Koordinaten belegt weniger als ein leeres. Was hier gezeigt wird, ist die Festlegung, welche Angaben eine Aufnahme mitführen muss – der übertragbare Teil der Arbeit an einer Kartierung.

    Kartenausschnitt mit den nummerierten Stationen der Begehung am Wienerberg
  • Vermessung, GIS und Fernerkundung im Studium

    geprüft

    Grundlagen von GIS in der Landschaftsplanung (VU, 3 ECTS, Note 1): räumliche Datenmodelle, Layerlogik, Verschneidung und Kartenerstellung als planerisches Werkzeug. Vermessungskunde für Landschaftsplanung: Aufnahme im Gelände mit Tachymeter und GPS, Auswertung und Übertragung in die Planung. Einführung in die Fernerkundung: Bildinterpretation und Auswertung von Luft- und Satellitenbildern. Einführung in CAD (VU, 3 ECTS, Note 1) sowie ein CAD-gestütztes Projekt: AutoCAD 2D, Plandarstellung, Maßstabsebenen. Der Abnahmeplan des Baupraktikums, auf dem die Mengen in der Damm-Arbeitsprobe beruhen, ist dagegen in Vectorworks entstanden – der Schwerpunkt liegt auf AutoCAD, gearbeitet habe ich mit beiden.

    Karten- und Auswertungsdateien aus diesen Lehrveranstaltungen selbst sind hier nicht abgebildet: Sie liegen mir digital nicht in einer Form vor, die ich eindeutig mir zuordnen kann. Was von mir stammt und zeigbar ist, steht stattdessen oben beim Raumplanungsprojekt Horn. Die übrigen Unterlagen bespreche ich im Gespräch gerne.

  • Studium mit Nachweisstruktur

    Studienerfolgsnachweis

    Bachelor abgeschlossen am 29. September 2026 mit 180 ECTS (davon 12 an der WU Wien). Bestnoten in drei Projektlehrveranstaltungen (Projekt zu Landschaftsplanung 9 ECTS, Projekt I zu Landschaftsarchitektur 6 ECTS, Projekt und Baupraktikum zu Landschaftsbau und Vegetationstechnik 9 ECTS) sowie in GIS-Grundlagen, CAD, Vegetationstechnik, Humanökologie und Sozialwissenschaftlichen Arbeitsmethoden.

    Dazu 12 ECTS Wahlfächer an der Wirtschaftsuniversität Wien: Marketing, Betriebliche Informationssysteme I, Introduction to Business Communication. Der vollständige Nachweis liegt vor und wird auf Anfrage übermittelt – Lehrveranstaltungen im Lebenslauf.

  • Rechtsgrundlagen, Ausschreibung, Kostenkalkulation

    geprüft

    Rechtliche Grundlagen der Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur sowie Ausschreibung, Büroorganisation und Kostenkalkulation sind geprüfte Lehrveranstaltungen. Dazu das Projekt zu Raumplanung, abgeschlossen im August 2026.

    Das ist Grundlagenwissen, keine Büropraxis – die Unterscheidung gehört hierher und nicht in ein Bewerbungsgespräch.

  • Schreib- und Dokumentationsleistung

    liegt vor

    Bachelorarbeit zur Stadthydrologie (gut 2), Bericht zur Naschmarkt-Untersuchung (34 Seiten, Gruppenarbeit zu dritt), Portfolio und Baubericht zum Baupraktikum (56 Seiten, eigene Abgabe) mit Pflegekonzept in drei Phasen. Alle Abgaben werden auf Anfrage vollständig übermittelt.

    Beruflich von Mai bis Oktober 2026 redaktionelle Arbeit im Marketing der SeneCura, laut Dienstzeugnis: Verfassen, redaktionelle Aufbereitung und Veröffentlichung von News-Beiträgen, Erstellung und Aufbereitung des Pressespiegels samt laufender Medienbeobachtung, inhaltliche Koordination von Foldern und Drucksorten – Arbeitsprobe.

  • Eine 60 m² große Hangbepflanzung, von der Bestandsaufnahme über Bepflanzungsplan und technische Schnitte bis zur eigenen Ausführung in vier Bautagen. Der Baubericht stellt Soll und Ist Zeile für Zeile gegenüber: Bei acht von zehn Positionen kam etwas anders als geplant. 115 dokumentierte Eigenstunden.

    Seite der Fotodokumentation eines Bautags, Grundlage des Soll-Ist-Vergleichs

Diese Website habe ich selbst gebaut; wie, steht auf Diese Seite.

Kontakt

Wenn Sie eine Stelle besetzen, für die das abgeschlossene Studium die Qualifikation ist: Ich bin in Wien und Umgebung verfügbar; der Bachelor ist seit 29. September 2026 abgeschlossen.

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