Projekt zu Raumplanung · SS 2026
Horn: von der Kartierung zur Planungsempfehlung
Stadtgemeinde Horn, Niederösterreich. Eine flächendeckende Nutzungskartierung wird zu drei thematischen Karten aus QGIS 3.40 – und am anderen Ende desselben Projekts zu einer Folgenabschätzung, die zwei Quartiersentwürfe über 15 Indikatoren vergleicht und in einer begründeten Vorzugsvariante endet. Beide Enden sind hier belegt, mit Rechenweg und Rechtsgrundlage.
Das Projekt zu Raumplanung ist eine Lehrveranstaltung im Bachelor Landschaftsplanung an der BOKU. Bearbeitet wurde die Stadtgemeinde Horn im Waldviertel: Gemeindeprofil, Analyse, Bedarfsabschätzung und zwei Entwürfe. Die Datengrundlage dafür war eine eigene Nutzungskartierung – jedes Gebäude, jedes Grundstück und jeder Straßenabschnitt im Erhebungsgebiet wurde vor Ort begangen und in einem strukturierten Attributschema erfasst.
Diese Erhebung war Kursleistung: Das Gemeindegebiet war in zehn Erhebungsgebiete geteilt, die von den Gruppen getrennt aufgenommen und danach zu einem Datensatz zusammengeführt wurden. Aus dem gemeinsamen Datenbestand entstehen die drei Karten hier – Klassifikation, Symbolisierung, Layout und Export habe ich gemacht.
Der Unterschied ist wichtig, weil er den Beleg beschreibt: Nicht „ich habe eine Gemeinde kartiert", sondern „ich kann aus einem erhobenen Datenbestand eine lesbare thematische Karte machen und die Regel dahinter offenlegen". Genau das steht unten – die Klassifikationsregel ist als Ausdruck abgedruckt und nachlesbar.
Zwei Kapitel des 103-seitigen Endberichts habe ich weitgehend allein verantwortet: Kapitel 3.1, den rechtsverbindlichen Rahmen über drei Planungsebenen, und Kapitel 6, die Folgenabschätzung beider Entwürfe samt Planungsempfehlung – mit allen Tabellen. Damit deckt diese Seite beide Enden der Kette ab: die Datengrundlage und die Abwägung, die daraus eine Empfehlung macht.
Was davon meine Arbeit ist
- Kapitel 6 der Folgenabschätzung – Indikatorenset, Klassengrenzen, beide Bewertungstabellen, Gegenüberstellung und Planungsempfehlung. Fast allein verantwortet, inklusive aller Tabellen.
- Kapitel 3.1 Rechtsverbindliche Grundlagen – NÖ ROG 2014, RegROP und SekROP, ÖEK und Flächenwidmungsplan, mit den Widmungstabellen. Ebenfalls fast allein verantwortet.
- Kartenerstellung in QGIS – Klassifikation, Symbolisierung, Legenden, Drucklayout, Export der drei Karten.
- Mit erhoben – die Nutzungskartierung ist eine Leistung der Lehrveranstaltung über zehn Erhebungsgebiete, nicht meine allein.
- Nicht von mir – die beiden Entwürfe Golden Age und Unter Strom, das Gemeindeprofil, die Bedarfsabschätzung; dazu die Grundlagenlayer (Kataster, Straßennetz) und die Hintergrundkarte von basemap.at.
Der Endbericht ist eine Gruppenarbeit von fünf Bearbeiter*innen (Gruppe HORN4D, BOKU, SS 2026, 103 Seiten). Die Abbildungen 22–24 tragen dort die Quellenangabe „eigene Nutzungskartierung erstellt 2026"; die Tabellen 4, 5, 6 und 26 bis 29 die Angabe „eigene Bearbeitung 2026".
Werkzeug und Datenbestand
- QGIS 3.40 „Bratislava"
- Projekt-CRS EPSG:31256 (MGI Austria GK Ost)
- 11.740 Nutzungsflächen, 3.173 Gebäude, 1.781 Straßenabschnitte im Grundlagenbestand
- 2.148 Gebäude und 2.156 Grundstücke im bereinigten Erhebungsdatensatz
- 5 Drucklayouts, 7 kategorisierte Darstellungen
Die drei Karten
Alle drei Karten sind Ausschnitte aus dem Endbericht (Seiten 28, 30 und 32), in Druckauflösung aus der PDF-Fassung entnommen. Ein Klick vergrößert.
Wie die Karten entstanden sind
| Schritt | Ergebnis in den Dateien | Objekte |
|---|---|---|
| Gebietsweise Erhebung | Katierung_HORN.gpkg – 33 Layer, benannt i_horn_… bis x_horn_… | 10 Gebiete |
| Zusammenführung | kartierung_horn_zusammengefuehrt.gpkg – gebaeude, grundstuecke, strassen, landschaftselemente | 2.282 / 2.237 / 809 / 11 |
| Bereinigung | Kartierung_bereinigt.gpkg – dieselben vier Layer, plus gespeicherte Stile | 2.148 / 2.156 / 913 / 11 |
| Grundlagen | Kartengrundlagen_Horn.gpkg – Nutzungsflächen, Gebäude, Grundstücke, Straßen, Grenzen, Erhebungsgebiete | 11.740 / 3.173 / 7.637 / 1.781 |
| Kartenausgabe | Drucklayouts Kartierung_Gebäudenutzung, Kartierung_Freiraeum1, Kartierung_Strassen, Katierung_Straßen_Hochformat, HORN4D_Flächenauswahl | 5 Layouts |
Das Datenmodell der Erhebung
Die Karten sind nur so gut wie das Schema darunter. Erhoben wurde nicht „Nutzung" als Freitext, sondern je Objekt ein Satz eindeutiger Felder – deshalb lässt sich dieselbe Erhebung für drei verschiedene Karten auswerten, ohne die Daten anzufassen.
| Layer | Felder | Erhobene Merkmale |
|---|---|---|
| Gebäude 2.148 Objekte |
35 | Erhebungsgebiet, Geschosse, Neubau, Gebäudetypologie, 18 einzelne Ja/Nein-Felder je Nutzungsart (Wohnen, Landwirtschaft, produzierendes Gewerbe, Lebensmitteleinzelhandel, sonstiger Handel, Beherbergung, Gastronomie, öffentliche Verwaltung, Schule, Kindergarten, Bildung, Arzt, Apotheke, Pflege, sonstige Gesundheit, Erholung/Freizeit/Kultur, Nebennutzung, Sonstiges), Leerstand mit Anmerkung |
| Grundstücke 2.156 Objekte |
20 | Katastralgemeinde, Grundstücksnummer, Erhebungsgebiet, Baulandnutzung, Innenentwicklungspotenzial, Freiraumtyp, flächige Landschaftselemente, Parkplatz – jedes Merkmal mit eigenem Anmerkungsfeld |
| Straßen 913 Objekte |
40 | Straßennetz-Basisdaten (Name, Knoten, Länge, Fahrstreifen, Tempolimit, Einbahn, Widmung) ergänzt um drei eigene Felder: Erhebungsgebiet, Kategorie, Beschreibung des Straßenraums |
| Landschaftselemente 11 Objekte |
5 | Punktobjekte mit Elementtyp und Anmerkung |
Die Feldnamen stammen unverändert aus den Projektdateien, Tippfehler in den Originalfeldern eingeschlossen. Sie sind hier wiedergegeben, damit nachvollziehbar ist, worauf die Klassifikation zugreift.
Die Klassifikationsregel
Ein Gebäude kann mehrere Nutzungen zugleich tragen – ein Wohnhaus mit Greißler im Erdgeschoss trägt beide Häkchen. Eine Karte braucht aber je Objekt eine Farbe. Die Reihenfolge der Bedingungen ist deshalb die eigentliche fachliche Entscheidung: Sie legt fest, welche Nutzung eine andere überschreibt. Der Ausdruck steht so im QGIS-Projekt:
CASE
WHEN ("Nutzung_Lebensmitteleinzelhandel" = true AND "Nutzung_Wohnen" = true)
THEN 'Mischnutzung'
WHEN "Nutzung_Schule" = true THEN 'Schule'
WHEN "Nutzung_Kindergarten" = true THEN 'Kindergarten'
WHEN "Nutzung_Bildung" = true THEN 'Bildungseinrichtung'
WHEN "Nutzung_Arzt" = true THEN 'Arztpraxis'
WHEN "Nutzung_Apotheke" = true THEN 'Apotheke'
WHEN "Nutzung_Pflege" = true THEN 'Pflegeeinrichtung'
WHEN "Nutzung_sonst_Gesundheit" = true THEN 'Gesundheitseinrichtung'
WHEN "Nutzung_Wohnen" = true THEN 'Wohnen'
WHEN "Nutzung_Landwirtschaft" = true THEN 'Landwirtschaft'
WHEN "Nutzung_Prod_Gewerbe" = true THEN 'Produzierendes Gewerbe'
WHEN ("Nutzung_sonst_Einzelhandel" = true OR "Nutzung_sonst_Handel" = true
OR "Nutzung_Lebensmitteleinzelhandel" = true)
THEN 'Handel'
WHEN "Nutzung_Beherbergung" = true THEN 'Beherbergung'
WHEN "Nutzung_Gastronomie" = true THEN 'Gastronomie'
WHEN "Nutzung_Öffentliche Verwaltung" = true THEN 'Öffentliche Verwaltung'
WHEN "Nutzung_Erholung_Freizeit_Kultur" = true THEN 'Freizeit'
WHEN "Leerstand_Geschäft" = true THEN 'Leerstand'
WHEN "Nebennutzungen" = true THEN 'Garage/Schuppen'
WHEN "Nutzung_sonst" = true THEN 'Sonstige Institution'
END
Wiedergabe aus dem QGIS-Projekt; Feldnamen und Klassenbezeichnungen sind gegenüber dem Original nur dort korrigiert, wo Tippfehler den Lesefluss stören würden. Die Logik ist unverändert.
Für die Grundstücke gilt dieselbe Bauart mit drei Prioritätsstufen: Erst wird geprüft, ob ein Innenentwicklungspotenzial vorliegt – Baulücke, geringfügig bebaut, Konversionsfläche, Gewerbebrache, leerstehende Hofstelle oder leerstehendes Gebäude. Erst danach greift die Baulandnutzung, zuletzt der Freiraumtyp. Ein leerstehendes Wohngebäude fällt so unter „Wohngebäude leer" und nicht unter „Wohnen"; genau darum geht es in einer Analyse der Innenentwicklung.
Der Rechtsrahmen: drei Ebenen, von oben nach unten
Kapitel 3.1 des Endberichts ordnet ein, was in Horn überhaupt gewidmet werden darf. Es folgt der Planungshierarchie: vom Landesgesetz über die überörtlichen Programme zur örtlichen Raumplanung. Das ist kein Referat – die Festlegungen daraus entscheiden am Ende des Berichts darüber, welcher der beiden Entwürfe umsetzbar ist und welcher nicht.
| Ebene | Instrument | Was daraus für Horn folgt |
|---|---|---|
| Land NÖ ROG 2014 |
LEK, Planungsrichtlinien §14 Abs. 2, Widmungsarten §16 und §20 | Innenentwicklung vor Außenentwicklung; Baulandwidmung nur bei nachgewiesenem Bedarf und nach Ausschöpfung der Reserven. Besonders relevant: die Bundesstraßen B2, B4 und B38, das Natura-2000-Gebiet „Kamp- und Kremstal" und der schutzwürdige Ortskern. |
| Überörtlich RegROP, SekROP |
RegROP Bezirk Horn (LGBl. Nr. 13/25, in Kraft seit 29.01.2025), SekROP Windkraft und Photovoltaik | Die Baulandmenge darf nicht weiter erhöht werden, ausgenommen Baulückenschlüsse; dazu linienhafte Siedlungsgrenzen gegen die Längsausdehnung entlang der B4 und der Landstraßen. Das SekROP Photovoltaik ist in Horn bereits als Gpv-Widmung umgesetzt, Windkraft bislang nicht. |
| Örtlich ÖEK, FWP |
Örtliches Entwicklungskonzept als Leitbild, Flächenwidmungsplan als rechtsverbindliche Festlegung (20. Änderung, rechtskräftig 30. Mai 2024) | Horn als Hauptort mit verdichteter Wohnnutzung, Einfamilienhäuser in den Katastralgemeinden. Keine Baulandausweisung in HQ100-Bereichen entlang Taffa und Mödringbach. Rückwidmungen in Grünland wegen Lärmzone, fehlender Erschließung und Hochwasser. |
Dazu gehören im Bericht drei Tabellen, die die in den Erhebungsgebieten tatsächlich vorkommenden Widmungsarten nach §16 und §20 NÖ ROG 2014 einzeln aufschlüsseln und jeweils den konkreten Standort in Horn nennen – vom Bauland-Kerngebiet rund um den Hauptplatz bis zur Uferfreihaltezone mit 10 m beiderseits von Taffa und Breiteneicher Bach.
Warum dieser Abschnitt der wichtigste des Berichts ist
Der Satz „die Baulandmenge darf nicht weiter erhöht werden" aus dem RegROP ist derjenige, an dem einer der beiden Entwürfe später scheitert. Wer den Rechtsrahmen erst nach dem Entwurf liest, entwirft an der Genehmigungsfähigkeit vorbei.
Die Folgenabschätzung: zwei Entwürfe, 15 Indikatoren
Am Ende des Projekts stehen zwei Quartiersentwürfe für zwei Flächen: Golden Age auf einer Innenentwicklungsfläche an der Goldenen Meile und Unter Strom auf einer Außenentwicklungsfläche beim Bahnhof. Beide sind Gruppenarbeit. Meine Aufgabe war die Frage danach: Welcher von beiden ist der bessere – und woran genau wird das festgemacht?
Die Antwort darauf ist ein Bewertungsverfahren, kein Urteil. Sieben Fachbereiche, 15 Indikatoren, eine fünfstufige Skala von ++ bis −−. Die Indikatoren sind aus der Zielmatrix, den SWOT-Ergebnissen und §14 Abs. 2 NÖ ROG 2014 abgeleitet, die Klassengrenzen aus dem ÖREK 2021, dem NÖ ROG und empirischen Richtwerten.
Wie eine Klassengrenze gesetzt wird – und warum das die eigentliche Arbeit ist
Beispiel Stellplätze pro Wohneinheit: Die NÖ BTV 2014 verlangt mindestens 1,0 Stpl./WE. Als Bestbewertung gesetzt ist aber nicht „möglichst viele", sondern das Intervall 1,25–1,35 – ein Zielwert, der zwischen gesetzlicher Mindestanforderung und übermäßigem Flächenverbrauch liegt. Die Skala ist deshalb nach beiden Seiten offen: 2,0 Stpl./WE wird genauso mit −− bewertet wie 0,7.
Die Grenzen sind zudem bewusst so gewählt, dass die beiden Entwürfe auseinanderfallen und nicht alle Werte in einer Klasse verklumpen. Das steht so im Bericht – eine Skala, die nicht trennt, misst nichts.
Das Ergebnis, Fachbereich für Fachbereich
| Fachbereich | Indikator | Golden Age innen | Unter Strom außen |
|---|---|---|---|
| Raum- und Siedlungsstruktur | Siedlungsdichte (WE/ha) | 0 | − |
| Geschoßflächenzahl | + | 0 | |
| Nutzungsmischung | ++ | + | |
| Flächeninanspruchnahme (m²/EW) | 0 | − | |
| Vereinbarkeit mit RegROP | + | −− | |
| Naturraum und Umwelt | Versiegelungsgrad | 0 | + |
| Ökologisch wirksame Flächen | ++ | ++ | |
| Bevölkerung | Vielfalt der Wohnungstypen | ++ | 0 |
| Gemeinschaftlich nutzbare Räume | 0 | − | |
| Wirtschaft und Arbeitsmarkt | Gewerbliche Nutzungen | − | + |
| Arbeitsplätze pro 50 EW | ++ | ++ | |
| Verkehr | Fuß- und Radwege | + | −− |
| ÖV-Einzugsbereich | + | ++ | |
| Soziale Infrastruktur | Flächenanteil sozialer Infrastruktur | ++ | −− |
| Erreichbarkeit Bildungseinrichtungen | 0 | − | |
| Freizeit und Erholung | Vielfalt der Grünraumtypen | + | ++ |
| Anteil Spiel- und Sportflächen | − | 0 |
Auszug aus Tabelle 29 des Endberichts. Die vollständige Gegenüberstellung führt zusätzlich Hochwasserrisiko, Emissionsbelastung, Zielkonformität und planungsrechtliche Umsetzbarkeit.
Jede Bewertung trägt ihren Rechenweg
Ein Zeichen in einer Tabelle ist wertlos, solange nicht danebensteht, wie es zustande kam. In den beiden Bewertungstabellen steht deshalb zu jedem der 15 Indikatoren die Rechnung. Vier Beispiele aus Entwurf I:
| Indikator | Rechnung | Klasse |
|---|---|---|
| Siedlungsdichte | 105 WE (4×A + 4×B + 2×C + 1×D) auf 2,455 ha Bruttobauland = 42,8 WE/ha | 0 30–49 |
| Geschoßflächenzahl | 17.830 m² BGF / 24.552 m² Bruttobauland = 0,726 | + 0,5–<0,8 |
| Versiegelungsgrad | 7.367 m² Gebäude + 3.344 m² Wege + 1.975 m² Parkfläche Altersheim + 332 m² Parkplätze = 13.018 m² / 24.552 m² = 53,0 % | 0 50–65 % |
| Stellplätze je WE | Tiefgarage 3.200 m² / 28 m² je Stpl. = 114, plus 13 außen = 127 Stpl. auf 105 WE = 1,21 | + 1,10–<1,25 |
Die Empfehlung – und der Satz, an dem sie hängt
Vorzugsvariante ist Entwurf I, Golden Age. Nicht, weil er in mehr Zeilen vorn liegt, sondern wegen einer einzigen: Golden Age nutzt bereits gewidmetes Bauland und braucht nur eine Umwidmung von Betriebs- in Wohngebiet – die Baulandmenge steigt nicht. Unter Strom liegt auf Grünland-Offenlandfläche und setzt eine vollständige Neuwidmung voraus. Die erhöht die Baulandmenge und widerspricht damit dem RegROP Horn und dem Grundsatz Innen vor Außen nach §14 Abs. 2 NÖ ROG 2014.
Das ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Genehmigungsfrage. Ein Entwurf, der planungsrechtlich nicht umsetzbar ist, gewinnt auch dann nicht, wenn er beim Versiegelungsgrad besser abschneidet.
Der Bericht sagt trotzdem nicht, Unter Strom sei schlecht. Er sagt, was dafür nötig wäre: eine Ausnahme vom RegROP oder eine Neuverhandlung mit der Landesregierung, der Mindestabstand zum Biomasseheizwerk, die Klärung der Erschließung. Und er empfiehlt, die Fläche als langfristige Reserve zu sichern und erst zu aktivieren, wenn die Innenentwicklungspotenziale nachweislich erschöpft sind.
Was der Vergleich sichtbar macht
- Golden Age – 105 Wohneinheiten, Altersheim mit 2.400 m² Geschoßfläche, Bistro. Vier Wohnungstypen vom Singlehaushalt bis zum betreuten Wohnen, 9,8 % soziale Infrastruktur.
- Unter Strom – 53 Wohneinheiten, Erdgeschoßgewerbe mit Supermarkt, Café und Fitnessstudio, naturnaher Erholungsraum mit Wasserfläche. 11,3 Arbeitsplätze je 50 Einwohner, aber 0 % soziale Infrastruktur.
Der Zielkonflikt steht am Ende ausdrücklich da: kompakte Siedlungsentwicklung und Rechtskonformität gegen Wohnraumangebot und Freiraumqualität.
Grenzen dieses Belegs
- Studienarbeit, kein Berufsprojekt. Karten und Endbericht stammen aus einer Lehrveranstaltung im Sommersemester 2026, nicht aus einem Auftrag. Die Folgenabschätzung hat keine Genehmigungswirkung und ist mit keiner Behörde abgestimmt.
- Bewertete Entwürfe, nicht entworfen. Golden Age und Unter Strom sind Gruppenarbeit. Meine Kapitel setzen die Maßstäbe an, mit denen die beiden verglichen werden – die Pläne, Schnitte und Perspektiven dahinter stammen nicht von mir und sind hier deshalb nicht abgebildet.
- Indikatoren sind gesetzt, nicht gemessen. Die Klassengrenzen sind aus ÖREK 2021, NÖ ROG und Richtwerten abgeleitet und bewusst so gewählt, dass die beiden Entwürfe auseinanderfallen. Ein anderes Set hätte ein anderes Ergebnis erzeugen können – ausgenommen die planungsrechtliche Zulässigkeit, die nicht von der Skala abhängt. Einzelne Werte wie die Arbeitsplatzzahl des Altersheims sind ausgewiesene Schätzungen.
- Kein Download der Projektdaten. Die GeoPackages enthalten amtliche Grundlagendaten und die gemeinsame Erhebung des Kurses. Weder Lizenz noch Urheberschaft lassen sich für eine Veröffentlichung sauber trennen, deshalb liegt hier keine Datei zum Herunterladen. Für ein Bewerbungsgespräch zeige ich das Projekt am Bildschirm.
- Was ich nicht behaupte: keine Berufserfahrung mit GIS, keine ArcGIS-Praxis, keine Geodateninfrastruktur, keine Datenbankmodellierung, kein PyQGIS. Belegt ist die Arbeit mit QGIS auf dem hier gezeigten Niveau: Datenzusammenführung, Attributmodell, regelbasierte Klassifikation, Layout und Export.
- Zwei Unstimmigkeiten stehen im Bericht. Der Fließtext zu Entwurf I nennt die Fläche „2.455 ha"; gemeint sind 2,455 ha, wie die Tabelle danebenrechnet. Und die Gehzeit zum Bahnhof Horn steht an einer Stelle mit sieben, an der anderen mit vier Minuten. Beides sind meine Kapitel, also meine Fehler – sie stehen hier, weil eine Arbeitsprobe, aus der die Fehler herausredigiert sind, als Beleg weniger wert ist.
- Geoprocessing: Zusammenführen und Bereinigen der Erhebungslayer ist belegt und in den Dateiständen ablesbar. Analysen darüber hinaus – Verschneidungen, Puffer, Netzwerkanalysen – waren nicht Teil dieser Karten und werden hier auch nicht behauptet.
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Für eine Rolle in GIS, Geodaten oder Vermessung stehen hier drei selbst erstellte Karten mit Datenquelle, Klassifikationsausdruck und Attributschema. Für eine Rolle in Raumplanung, Ortsplanung oder bei einer Gemeinde steht daneben der Teil, der seltener belegt wird: Widmungsrecht über drei Planungsebenen gelesen und auf eine konkrete Gemeinde angewandt, ein eigenes Indikatorenset gebaut, zwei Varianten damit verglichen und eine Empfehlung geschrieben, die begründet, woran sie hängt.
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