Automatisierung · Passt das?

Passt das? – zum Ausprobieren

Eine Stellenausschreibung hineinlegen, und das Werkzeug zerlegt sie in einzelne Anforderungen, trennt Muss von Kann und prüft jede Zeile gegen eine feste Liste von 27 belegten Fakten. Zu jedem Treffer steht, woher der Beleg kommt. Was keinen Beleg hat, bleibt sichtbar leer.

Was hier läuft – und was nicht

Das ist kein Bewerbermanagementsystem und keine Eignungsbeurteilung. Es gibt keine Prozentzahl, keine Ampel für „passt" und keine Empfehlung. Es gibt vier Einstufungen je Zeile und zu jeder die Quelle.

Es läuft kein Sprachmodell mit. Die Zerlegung des Textes und der Abgleich sind Regeln, die in shared/rules-passt-das.js nachlesbar sind – dieselbe Datei, gegen die auch die Tests weiter unten laufen. Kein API-Schlüssel, keine Netzwerkanfrage, nichts verlässt Ihren Browser.

Die Faktenliste ist meine. Wer das Werkzeug für sich nutzen wollte, müsste sie ersetzen – und genau das ist die Arbeit daran, nicht der Code.

1 – Ausschreibung wählen oder eigene einsetzen

Überschriften steuern die Einstufung: Was unter „Aufgaben" steht, gilt als Aufgabe; „Wünschenswert" macht aus einem Muss ein Kann. Ohne Überschriften entscheiden Signalwörter in der Zeile.

Wie die Einstufung zustande kommt

EinstufungBedingung
BELEGT Mindestens ein Fakt trifft, der durch eine Urkunde – Zeugnis, Erfolgsnachweis – oder durch eine Arbeitsprobe auf dieser Website gedeckt ist.
TEILWEISE BELEGT Es trifft nur eine eigene Angabe ohne Dokument – oder ein Teil der Zeile ist belegt und ein anderer ausdrücklich nicht.
NICHT BELEGT Die Zeile trifft eine der neun Sperren: Dinge, zu denen es nachweislich keinen Beleg gibt. Der Grund wird mitgeliefert.
UNKLAR Kein Stichwort der Zeile kommt in der Faktenliste vor. Das heißt nicht „kann ich nicht" – es heißt, dass die Regel nichts entscheiden kann und ein Mensch hinsehen muss.

Verglichen wird am Wortanfang, nicht als beliebiger Wortteil. Sonst steckte „GIS" in „Logistik" und „Mengen" in „Datenmengen" – zwei Treffer, die das Ergebnis freundlicher aussehen ließen, als es ist. Deutsche Zusammensetzungen bleiben dabei erhalten: „Datenqualitätskennzahlen" trifft „Datenqualität".

Regeltests

41 Testfälle gegen dasselbe Regelwerk, das oben rechnet – nicht gegen eine Kopie davon. Sechs davon prüfen ausdrücklich, dass nicht geschönt wird: dass keine Prozentzahl entsteht, dass eine harte Sperre jeden Beleg schlägt und dass ein zufällig passender Wortteil keinen Beleg erzeugt.

Grenzen

  • Stichworte sind kein Verstehen. Eine Anforderung, die keines der hinterlegten Wörter verwendet, landet auf UNKLAR – auch wenn sie inhaltlich passt. Das ist der Preis dafür, dass keine Behauptung entsteht, die niemand geprüft hat.
  • Die Faktenliste ist gepflegt, nicht vollständig. 27 Einträge decken ab, was sich belegen lässt. Was fehlt, fehlt bewusst.
  • Keine Entscheidung. Ob eine Bewerbung sinnvoll ist, sagt das Werkzeug nicht. Es sagt nur, wo im Anschreiben etwas zu erklären wäre.
  • Die drei Beispiele sind neutralisiert. Die Anforderungen stammen sinngemäß aus Inseraten, auf die ich mich tatsächlich beworben habe; die Arbeitgeber sind nicht genannt.